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Ausstellung
Energieausweis

Der Energieausweis definiert die energetische Qualität eines Gebäudes und stellt die Ergebnisse in einer Farbskala übersichtlich dar. Dadurch ist leicht ersichtlich und vergleichbar wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden benötigt.

 

Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden

die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ab dem 01. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht vorgelegt wird.

Zwei Ausweisarten sind dabei zu unterscheiden:

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis berücksichtigt die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Er liefert erste Modernisierungsvorschläge aus denen auch eine umfangreichere Energieberatung resultieren kann.
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird aufgrund des Energieverbrauchs der Bewohner in den letzten drei Jahren ausgestellt.

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden wird in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der bedarfsorientierte Energieausweis sorgt dafür, über die energetische Qualität eines Gebäudes eine präzise Aussage zu treffen.

Der Immobilienmarkt wird dadurch für den Käufer sowie für den Mieter transparenter. Verkäufer und Vermieter von Objekten mit guten energetischen Gebäudewerten dürften auf dem Immobilienmarkt umso größere Vorteile haben, da potentielle Käufer und Mieter künftig immer mehr Gewicht auf eine gute Wärmedämmung und eine moderne Anlagentechnik legen.

Auswahlhilfe für den Energieausweis

Für kleine unsanierte Wohngebäude mit max. vier Wohnungen, die einen Energieausweis benötigen, weil eine Neuvermietung oder der Verkauf der Immobilie ansteht muss ab dem 01.10.2008 ein Bedarfausweis ausgestellt werden (Anspruch der WSVO 1977 nicht erfüllt).

Der bedarforientierte Energieausweis
Durch den bedarfsorientierten Energieausweis unseres Büros wird ersichtlich

  • in welchem Zustand sich der Wärmeschutz Ihres Objektes befindet,
  • ob die Anlagentechnik sich auf dem Stand der Technik befindet, sie modernisiert oder erneuert werden sollte,
  • wie hoch die CO2–Emission ist,
  • wie hoch der Energieverbrauch und –bedarf insgesamt ist,
  • wo Ihre Einsparpotentiale liegen.

Der Umfang unseres bedarfsorientierten Energieausweises besteht aus

  • Auswertung des Erfassungsbogens und Prüfung der Planunterlagen mit Feststellung des eventuell vorhandenen Fehlbedarfs,
  • Vor–Ort Besichtigung und Begutachtung der Anlagentechnik und des Gebäudezustandes,
  • Einordnung und Klassifizierung der Anlagentechnik und aller maßgebenden Bauteile,
  • das sorgfältige Ausstellen des Energieausweises,
  • drei Kosten/Nutzen optimierte Modernisierungsvorschläge.

Die Gültigkeitsdauer des bedarfs- sowie des verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Unter dem verbrauchsorientierten Energieausweis versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Sodann werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine so genannte Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen.

Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen. Mit der Korrektur für eventuell vorhandene Wohnungsleerstände und der Witterungsbereinigung rechnet der Energieberater den Verbrauch um.

Preise
Für Hausverwaltungen, Banken, Immobilienmaklern u. –gesellschaften sowie Objekten, die besonderen Bestimmungen unterliegen, sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die energetische Erfassung eines Gebäudes verlangt Planunterlagen, die das Objekt darstellen.

Hinweis: Die Energieberatung für Wohngebäude wird vom Staat bezuschusst. Der Vergleich unter der entsprechenden Rubrik lohnt sich.

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:

Zur Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassugsfläche benötigen wir u. a.

  • Ansichtszeichnungen
  • Querschnitt (e) des Gebäudes
  • Grundrisszeichnungen der Geschosse
  • Lageplan zur Bestimmung der Orientierung des Gebäudes (Himmelsrichtung)
  • Baubeschreibungen

Für die Wärme- u. o. Warmwasserversorgung benötigen wir

  • Unterlagen der Anlagentechnik/optional Schornsteinfegerprotokoll

Kopien oder Originale werden kostenlos an Sie zurückgesandt. Mehraufwand durch fehlende Unterlagen werden durch einen Stundensatz von 100 €/h (Nettopreis) berechnet. In den Preisen ist eine Dokumentenversandpauschale enthalten.

Energieausweis / Energiepass

  Bedarfsorientiert Verbrauchsorientiert
EFH/ZFH 400,- € 70,- €
Bis 8 WE 550,- € 150,- €
Größere Objekte u. Nichtwohngebäude Auf Anfrage Auf Anfrage

Die angegebenen Preise sind Nettopreise.

So funktioniert es

1. Hausdaten & Dokumente digital teilen
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VERWEISE

Qualität durch etabliertes Vorgehen